Wichtige Hinweise zur Brauchbarkeitsprüfung (BP)
Die Zulassung zur
BP ist bekanntlich in § 3b der Prüfungsordnung (BPO)
geregelt, wonach die Jagdhunde grundsätzlich „im Zuchtbuch eines dem
Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes oder –vereins eingetragen“ sein müssen.
Dies wirddurch die Ahnentafel des Hundes bestätigt.
Woran ist eine gültige Ahnentafel zu erkennen?
JGHV-Zeichen „Sperlingshund“
- Bei den Ahnentafeln und Regiestrierkarten deutscher Zuchtvereine ist fast ausnahmslos das bekannte, seit 1981 patentrechtlich geschützte JGHV- Zeichen „Sperlingshund“ aufgedruckt oder aufgestempelt.
- Von deutschen Zuchtvereinen ausländischer Jagdhunderasse tragen die meisten Ahnentafeln ebenfalls den „Sperlingshund“.
- Ausnahmen:Ohne „Sperlingshund“ sind m.W. derzeit nur die Ahnentafeln einiger Spaniel-Vereine.
- Liste der derzeit in Deutschland vom JGHV anerkannten Jagdhunderassen unter www.jghv.de/rassen.htm
Jagdhunde, die im Ausland gezüchtet wurden (vgl.dazu § 3c der (BPO):
- Unbedingte Voraussetzung ist auf der Ahnentafel Stempel oder Zeichen der „ F.C.I.“ (Federation Cynologique International)
- Der meist vorhandene Aufdruck „EXPORT-PEDIGREE“ dokumentiert,dass die Ahnentafel als Urkunde beim dortigen Kynologischen Verband eingeholt worden ist.
- Ob die Organisation, welche die Ahnentafel ausgestellt hat,auch durch einen dem JGHV angeschlossenen Zuchtverein anerkannt ist – darüber sollte sich der Hundebesitzer am besten schon vor dem Kauf erkundigt und eine Bestätigung eingeholt haben. Nachzuholen wäre das über die Adresse des für die Rasse zuständigen Zuchtvereines.
Identifikation des Hundes:
- Die Hunde sind durch Tätowierung oder eingesetzten Mikro-Chip gekennzeichnet.
- Oftmals ist die Täto-Nummer des jeweiligen Hundes mit der Tätowierzange außer in einen der Behänge auch in die Ahnentafel in Originalgröße eingestanzt.
- Vergleichen Sie Täto-Nummer und Urkunde genau !
- Zur Identifizierung des Hundes muss auf jeden Fall die Original-Ahnentafel oder die Origial-Registrierkarte vorliegen.
- Der unter der Haut eingesetzte Mikro-Chip lässt sich nur mit einem Lesegerät ablesen, über ein solches verfügen inzwischen die meisten Tierärzte.
Es werden auch zum Hundeführerlehrgang (Dressurkurs) nur nochHunde zugelassen, die dann die BP machen dürfen.
Alle notwendigen Unterlagen, Nachweise usw. zu besorgen ist Aufgabe des Anmeldenden, meist also des Hundeführers, nicht aber die des Sachbearbeiters für das Hundewesen !



