Schwarzwild Information

BELASTUNG VON WILDSCHWEINEN MIT PFOA IM LANDKREIS ALTÖTTING

Bitte nutzen Sie das Angebot der Wildschweinprämie ll (ASP - PFOA) und bringen Sie im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Verbraucher kein Fleisch von Wildschweinen aus unserem Landkreis mehr in den Verkehr!

Künftig soll für in unserem Landkreis erlegte Frischlinge eine Ausgleichszahlung in Höhe

von 110 € und für sonstiges Schwarzwild in Höhe von 220 € erfolgen.

Die Antragstellung und Auszahlung soll wie bisher über das Landratsamt abgewickelt werden.

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Rundschreiben PFOA vom 20.12.2022 an die Jägerschaft im LK Altötting
2022-12-20 Rundschreiben Wildschweinpräm
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PowerPoint Vortrag von Dr. Michael Beck -Auszug Wild- für Info Abend des BBV
2023-02-07 BBV Vortrag PFOA bec - Auszug
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Antrag Gewährung der Wildschweinprämie ll (ASP - PFOA)

gültig ab 01.01.2023

NEU 2024: Steuer-Identifikationsnummer muss unbedingt mit angegeben werden!

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antrag-abschusspraemie-neu (2024).pdf
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Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt in der Trichinenuntersuchungsstelle in Altötting:        Dr. Katja Antlanger-Schindler, Telefon 08671/6770

TRICHINENLABOR in der Tierarztpraxis Dr. Antlanger-Schindler in Altötting:

Trichinenuntersuchungen sind nur noch gegen Anmeldung am Montag, Mittwoch und Freitag möglich. Während der Urlaubstage sind keine Untersuchungen möglich.
Nächster Urlaub von Do, 04.04.2024 bis einschließlich So, 07.04.2024. 
Die letzte Trichinenbeprobung kann daher am Mittwoch, den 03.04.24 stattfinden.

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Liste der amtlichen Tierärzte, die auch Probenahme bei Schwarzwild für die Trichinenuntersuchung durchführen
2019-11-27 Fleischhygienebezirke Änderun
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Kostenerstattung für die Trichinenprobe bei Schwarzwild

Wird das Schwarzwild verwertet und deshalb eine Trichinenprobe gemacht, dann zahlt der Landkreis Altötting eine Prämie in Höhe

von derzeit 45 €.

Der Landkreis Altötting ist damit der bislang einzige, bei dem keine Kosten für die Trichinenprobenentnahme beim Jäger verbleiben.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.  

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AntragsvordruckTrichinenProbe.pdf
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Liegt der Radiocäsium Messwert von Schwarzwild über dem Grenzwert, erhält der Jäger auf Antrag einen Schadensausgleich.

Formular siehe unten!

Für die Antragstellung wird außerdem eine Vernichtungsbescheinigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt sowie das

Messprotokoll benötigt. Die Richtigkeit der Angaben im Antrag ist vom Amt für Veterinärmedizin (Landratsamt) zu bestätigen. 

 

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antrag_schadensausgleich.pdf
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